AGB’s

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. ANGEBOTE UND PREISE
Die aufgeführten Preise in den von OETTLITRONIC GMBH sind exkl. MWST. OETTLITRONIC GMBH behält sich das Recht vor, jederzeit Preisänderungen vorzunehmen. Die Angebote von OETTLITRONIC GMBH erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Gültigkeitsdauer vereinbart worden ist, grundsätzlich unverbindlich und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Die aufgeführten Preise in den von OETTLITRONIC GMBH schriftlich erstellten Auftragsbestätigungen sind verbindlich. Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise ohne irgendwelche Abzüge.

2. PRODUKTE MODIFIKATION
OETTLITRONIC GMBH behält sich das Recht vor, für sämtliche in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte, Form- und technische Ausführungsänderungen jederzeit durchzuführen.

3. BESTELLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
Durch Erteilung einer Bestellung an OETTLITRONIC GMBH, anerkennt der Käufer die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine mündliche oder schriftliche Bestellung gilt nur als verbindlich, wenn sie von OETTLITRONIC GMBH schriftlich bestätigt worden ist. Mündliche Abreden zwischen OETTLITRONIC GMBH und dem Kunden haben nur bei nachfolgender schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die von OETTLITRONIC GMBH verfasste schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Nach Auftragsbestätigung seitens OETTLITRONIC GMBH sind Annullierungen und/oder Modifikationen der Bestellung nur mit schriftlichem Einverständnis von OETTLITRONIC GMBH und unter sämtlichen Kostenfolgen möglich. Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich OETTLITRONIC GMBH das Recht vor, die Ware zu fakturieren und Lagergebühren zu erheben.

4. LIEFERFRISTEN
OETTLITRONIC GMBH bemüht sich, vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen bei der Lieferung berechtigen den Käufer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für irgendwelchen daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Die Lieferfristen beginnen erst mit dem Datum der definitiven Abklärung sämtlicher qualitativen und technischen Details. Rohmaterialmängel, Betriebsstörungen und Fälle von höherer Gewalt entbinden OETTLITRONIC GMBH für die Dauer solcher Behinderungen von der eingegangenen Lieferverpflichtung, ohne dass dem Käufer irgendwelche Ansprüche auf Schadenersatz zustehen. 5.VERSAND Für Verpackung und Transport mit einem Netto-Warenwert unter CHF 1000.- erfolgen seitens OETTLITRONIC GMBH gegen Verrechnung einer Pauschale von CHF 10.00 für Verpackung plus die effektiven Versandkosten.
Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von über CHF 1000.- erfolgen, innerhalb der Schweiz, verpackt, per Post, DPD, Frachtgut (Normalbahn-Empfangsstation) oder Lastwagen, wobei OETTLITRONIC GMBH sich die Wahl der Versandart vorbehält. Diese werden dem Kunden nach effektiven Frachtkosten in Rechnung gestellt. Mehrkosten für Sonderversandarten wie Luftfracht, Eil- oder Expressdienst werden in jedem Falle belastet. Bei Lieferungen per Lastwagen gilt die Unterschrift des Empfängers oder dessen Vertreter als Bestätigung für die vollständige und einwandfreie Abnahme der Ware. Das Abladen der Ware erfolgt ebenerdig oder auf der Rampe sowie nach den Weisungen und unter der Verantwortung des Käufers, welcher das notwendige Personal auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Falschlieferungen, mit minderwertiger Ware oder allfälligen Mängeln sind innerhalb der Frist von 5 Werktagen nach Abnahme der Ware schriftlich zu melden.

6. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
Der Transport der Ware erfolgt auf ausschliesslicher Gefahr und Risiko des Empfängers. Allfällige Schäden oder Verluste sind der für den Transport beauftragte Firma, sofort nach Abnahme der jeweiligen Warenlieferung zur Ausfertigung eines Schadenprotokolls zu melden.

7. ZAHLUNG
Bestellungen mit einem Netto-Warenwert von über CHF 5’000.- werden wie folgt fakturiert: 50% bei Bestellungsübermittlung innert 10 Tagen 50% bei Auslieferung oder spätestens 30 Tage nach Lieferbereitschaft Die Rechnungen von OETTLITRONIC GMBH sind innerhalb 30 Tagen rein netto fällig und zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart. Allfällige unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Hält der Käufer den Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne jegliche Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn – Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich geworden sind; – nicht wesentliche Produktteile fehlen; – die Durchführung von Nacharbeiten notwendig ist, ohne dass der Gebrauch der gelieferten Ware beeinträchtigt wird.

8. MUSTER
Ausnahmsweise und nur nach besonderer Vereinbarung wird OETTLITRONIC GMBH dem Kunden, Leuchten des Lagerprogramms für höchstens vier Wochen als Muster zur Verfügung stellen. Innert dieser Frist wird die nicht zurückgesandte Ware als gekauft betrachtet. Bei Retournierung der Ware sind die Bestimmungen gemäss Ziffer 9 betreffend Waren Rücksendungen anwendbar.

9. WARENRÜCKSENDUNGEN
Mit Ausnahme der gemäss Ziffer 8 als Muster definierten Bezüge, steht dem Kunden grundsätzlich kein Rückgaberecht zu. Warenrücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen, wobei die Ware in jedem Falle franko Domizil und mit Lieferscheinkopie sowie Rechnungskopie an die auf dem Lieferschein angegebene Adresse zurück zu senden ist. Im Falle von Warerücksendungen wird OETTLITRONIC GMBH dem Kunde maximal 80% des Preiswertes für Lagerartikel bzw. maximal 70% des Preiswertes für Nichtlagerartikel gutschreiben. Auf jedem Fall wird einen Abzug von mindestens CHF 30.– für administrativ- und Kontrollkosten vorgenommen. Auf jeden Fall werden die Kosten für fehlendes Zubehör wie Befestigungsmaterial, Originalverpackung und sonstiges Kleinzubehör, sowie allfällige nötige Auffrischungsarbeiten von der Warengutschrift in Abzug gebracht. Allfällige Gutschriften aus Warenrücksendungen werden dem Kunde nicht ausbezahlt, sondern werden mit Warenrechnungen von zukünftigen Warenbestellungen verrechnet. Sonderanfertigungen, modifizierte Produkte, Einzelteile und Leuchtmittel sowie speziell beschaffene Artikel können keinesfalls von OETTLITRONIC GMBH zurückgenommen werden.

10. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von OETTLITRONIC GMBH . Der Käufer ist zur Mitwirkung und Verwirklichung sämtlicher notwendigen Massnahmen verpflichtet, um das Eigentum von OETTLITRONIC GMBH zu schützen. Der Käufer bewahrt die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts sorgfältig auf und schliesst eine Versicherung gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zugunsten von OETTLITRONIC GMBH ab. Der Kunde nimmt ferner sämtliche Massnahmen vor, um das Eigentumsrecht über die Ware von OETTLITRONIC GMBH weder zu beeinträchtigen, noch aufzuheben.

11. PLÄNE UND TECHNISCHE UNTERLAGEN
Prospekte und Kataloge sind ohne besondere Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich und ausschliesslich schriftlich zugesichert sind. Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ohne vorgängige schriftliche Ermächtigung der anderen Vertragspartei, ganz oder teilweise Dritten zugänglich gemacht oder ausserhalb des Zwecks verwendet, zu dem sie ihr übergeben worden ist.

12. GEWÄHRLEISTUNG FÜR SACHMÄNGEL
a) Prüfungspflicht und Mängelrüge Der Käufer der Ware hat diese sofort nach Abnahme zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls vor einer weiteren Ver- oder Bearbeitung, oder einer Verbindung mit anderen Sachen OETTLITRONIC GMBH schriftlich zu melden. Trifft innert 8 Werktagen nach Abnahme der Ware bei OETTLITRONIC GMBH keine begründete Meldung ein, so gilt die Warenlieferung als genehmigt. Ohne schriftliche Genehmigung seitens OETTLITRONIC GMBH dürfen Reparaturen oder Abänderungen an den gelieferten Waren keinesfalls zu lasten von OETTLITRONIC GMBH vorgenommen werden.
b) Garantiefristen Die folgenden Garantiefristen beginnen ab Abnahme der Ware: 2 Jahr für Leuchten und Apparate (ausser elektronische Bauteile wie Vorschaltgeräte, Transformatoren, Notlichtelemente, Zündgeräte, usw.); für elektronische Bauteile wie Vorschaltgeräte, Transformatoren, Notlichtelemente, Zündgeräte usw. gelten die Garantiefristen des jeweiligen Herstellers. Für die einem regelmässigen Verschleiss unterliegenden Komponenten wie Leuchtmittel, Starter, usw. gelten die Garantiefristen des jeweiligen Herstellers.
c) Umfang der Haftung Die von OETTLITRONIC GMBH gewährleistete Garantie erstreckt sich auf die zugesicherten Eigenschaften des Kaufgegenstandes und auf dessen Mängelfreiheiten. OETTLITRONIC GMBH verpflichtet sich, unter die Garantie fallende Mängel kostenlos zu beheben, sofern die Nachbesserung der Ware möglich ist, wird die Ausübung der Rechte auf Wandelung und Minderung ausgeschlossen. OETTLITRONIC GMBH behält sich das Recht vor, die angemessenste Lösung unter Berücksichtigung der Interessen sämtlicher Vertragsparteien zu finden. Jeder weitere Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Schadenersatz für Folgekosten und Folgeschäden, sowie Installationskosten sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für die einem regelmässigen Verschleiss unterliegenden Komponenten wie Leuchtmittel, Starter, usw. gelten die Garantiefristen des jeweiligen Herstellers.
d) Ausschluss der Haftung Die von OETTLITRONIC GMBH gewährleistete Garantie wird ausgeschlossen bei: – geringfügigen Abweichungen der Ware in den Massen, der Farbe oder im Design gegenüber Abbildungen, Mustern oder Verkaufsunterlagen von OETTLITRONIC GMBH ; – falsch behandelter, beschädigter oder nichtVvorschriftsgemäss installierter Ware; – Schäden, die durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Wartung durch Dritte entstanden sind; – Transportschäden. Es werden sämtliche zusätzliche Ansprüche des Käufers ausgeschlossen, ausser diejenigen welche ausdrücklich in den vorliegenden allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten sind, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, und insbesondere nicht ausdrücklich erwähnte Ansprüche, welche zu einem Schadenersatz, eine Minderung oder eine Wandelung führen können. Es werden auf keinem Fall irgendwelche Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz anerkannt, die mit der gelieferten Ware zusammenhängen, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Bestellungen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

13. SUBMISSIONEN
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen des Käufers stehen, den letzteren vor.

14. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT
Der zuständige Gerichtsstand wegen allfälligen unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten hinsichtlich der vorliegenden allgemeine Geschäftsbedingungen und hinsichtlich der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge, ist Schaffhausen. OETTLITRONIC GMBH behält sich trotzdem das Recht vor, die Gegenpartei bei dem Sitz oder bei der Geschäftsniederlassung derselben einzuklagen. Das schweizerische Recht gilt als anwendbares Recht. Die Parteien schliessen die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtes (ClSG) ausdrücklich aus.